|
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
Bezirksärztekammer Trier |
 |
 |
 |
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
Arzthelferinnen - Begabtenförderung |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
| |
Berufliche Bildung für Arzthelferinnen
Das Programm "Begabtenförderung berufliche Bildung"
fördert begabte junge Fachkräfte, die sich in ihrem
Beruf durch Weiterbildung qualifizieren wollen. Sie ist eine
wirksame Unterstützung derjenigen, die sich im Wettbewerb
der Bildungswege für die "Karriere mit Lehre"
entscheiden.
Gut ein Drittel der Geförderten erzielte bereits nach
zwei bis drei Jahren durch die Weiterbildung Status- oder
Einkommensverbesserungen.
 |
 |
| Wer wird gefördert ? |
| |
Arzthelferinnen
- mit abgeschlossener Berufsausbildung,
- die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- die Ihre Abschlussprüfung mit der Durchschnittsnote
1,9 oder besser
absolviert haben
|
| Was wird gefördert ? |
| |
Durch Zuschüsse zu den Kosten werden
anspruchsvolle, berufsbegleitende fachbezogene oder berufsübergreifende
Weiterbildungen gefördert.
Förderfähig sind z.B.
- die Teilnahme an anspruchsvollen Maßnahmen
zum Erwerb beruflicher Qualifikationen,
- die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen
Aufstiegsförderung,
- die Teilnahme an anspruchsvollen Bildungsmaßnahmen,
die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner
beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung
dienen.
|
| Was wird bezahlt ? |
| |
Über drei Jahre hinweg können Zuschüsse
von jährlich bis zu 1.800 € für die Finanzierung
berufsbegleitender Weiterbildung gezahlt werden. Es ist
ein Eigenanteil an den Kosten von 20 %, höchstens
jedoch 120 € pro Förderjahr zu tragen.
Maßnahme-, Fahrt- und Aufenthaltskosten sind
förderfähig.
Maßnahmekosten sind in Höhe der tatsächlich
entstehenden Kosten förderfähig. Als Maßnahmekosten
können neben Teilnahmegebühren auch Fahrt-
und/oder Aufenthaltskosten, sowie sonstige maßnahmebedingte
Aufwendungen anerkannt werden. Diese Kosten sind im
Antrag mit Belegen nachzuweisen.
|
| Wo finde ich Weiterbildungsmaßnahmen
? |
| |
Es gibt eine Vielzahl von Angeboten von verschiedenen
Veranstaltern.
Man wählt selbst die Maßnahme aus, über
die Förderfähigkeit entscheidet die Bezirksärztekammer Trier. |
| Zuständige Stellle: |
| |
Die Bezirksärztekammer Trier übernimmt
als zuständige Stelle die Auswahl der Stipendiatinnen
und Stipendiaten, ihre Beratung und Förderung im
Einzelfall, sie entscheidet nach Maßgabe der Förderrichtlinien
über die Förderfähigkeit von Weiterbildungsmaßnahmen,
berechnet die förderfähigen Maßnahmekosten
und zahlt den Förderbetrag aus. |
|
|
|
 |
 |
 |
 |
|
 |
 |
 |
Ihr Ansprechpartner |
 |
 |
 |
 |
 |
Herr Stefan Leidinger |
 |
 |
Telefon 0651 994759 - 14 |
 |
 |
 |
 |
 |
|
|