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Bezirksärztekammer Trier
Aktuelles Kammer Ärzte Weiterbildung Fortbildung ArzthelferInnen / MFA
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Arbeitszeitliche Anerkennung des Berufsschulbesuches

Azubis unter 18 Jahren sowie Azubis über 18 Jahren, die noch berufsschulpflichtig sind, müssen für den Besuch der Berufsschule freigestellt werden.

Auszubildende unter 18 Jahren

An einem Tag mit mehr als fünf Berufsschulstunden von mind. 45 Minuten je Unterrichtsstunde darf eine Auszubildende unter 18 Jahren einmal in der Woche nach dem Unterricht nicht mehr beschäftigt werden.
Die Zeit der Freistellung für die Teilnahme am Berufsschulunterricht umfasst den Zeitraum für den Unterricht einschließlich Pausen und für die Wegstrecke zwischen der Ausbildungsstätte und der Unterrichtsstätte und wird auf die Wochenarbeitszeit angerechnet.

Der zweite Berufsschultag wird mit den tatsächlichen Unterrichtsstunden + Pausen + Wegzeiten auf die Wochenarbeitszeit angerechnet.
Eine anschließende Beschäftigung am 2. Berufsschultag ist zulässig.

Der bei uns eingetragene Berufsausbildungsvertrag basiert auf dem Tarifvertrag für ArzthelferInnen in der jeweils gültigen Fassung.
z. Zt. 38,5 Stundenwoche, 5 Tagewoche à 7,7 Std./Tag.

Berechnungsbeispiel:

  1. Berufsschultag   = 7,7 Stunden
  2. Berufsschultag   = 3,5 Stunden
  Gesamt   = 11,2 Stunden

(Stunden = Unterricht + Pausen+ Wegstrecke zw. Unterrichtsstätte u. Arbeitsstätte)

  Wochenarbeitszeit:   38,5   Stunden ( lt. Manteltarif )
  abzgl.   11,2   Stunden Berufsschulunterricht
  verbleiben   27,3   Stunden Arbeitszeit, die auf die
            restlichen Wochentage verteilt werden.

Auszubildende über 18 Jahre:

Auszubildende, die über 18 Jahre alt sind, dürfen auch an einem Berufsschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden nachmittags noch beschäftigt werden.

Berufsschultage werden mit der tatsächlichen Unterrichtszeit
= Stunden = Unterricht + Pausen+ Wegstrecke zw. Unterrichtsstätte u. Arbeitsstätte von der Wochenarbeitszeit in Abzug gebracht.

Die tarifliche Wochenarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden.
Die restlichen Arbeitsstunden werden auf die verbleibenden Wochentage, siehe Berechnung wie oben verteilt.

Informationen aus der Broschüre " Ausbildung & Beruf"- Bundesministerium f. Bildung u. Forschung, 29. Auflage

 
   
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Herr Stefan Leidinger
Telefon 0651 994759 - 14
 
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