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Wie funktioniert die Fortbildungszertifizierung
?
- Der Veranstalter stellt einen Antrag zur Anerkennung der
Fortbildungsveranstaltung bei der Bezirksärztekammer,
in deren Bereich die Fortbildung stattfindet.
- Diese teilt nach Prüfung die auf der Grundlage der
Fortbildungsrichtlinien der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
zu erteilenden Fortbildungspunkte mit.
- Der Veranstalter nimmt die Punkte in sein Programm auf,
führt eine Anwesenheitsliste und händigt Teilnahmebescheinigungen
aus.
- Die Ärztin/der Arzt erhält von ihrer/seiner
Bezirksärztekammer ein Fortbildungszertifikat, wenn
in minimal 3 Jahren 120 Fortbildungspunkte bzw. im Laufe
von maximal 5 Jahren 200 Fortbildungspunkte erworben und
nachgewiesen wurden.
Was muss ich tun, um eine Fortbildungsveranstaltung
anerkannt zu bekommen ?
- Sie müssen einen Antrag
auf Akkreditierung (Beurteilung) für ihre Fortbildungsveranstaltung
bei der Kammer stellen, in deren Bereich die Veranstaltung
stattfindet.
Dieser ist Grundlage für den Akkreditierungsausschuss
der Kammer, um die Anzahl der Fortbildungspunkte festzulegen.
Die gemeldete Fortbildungsveranstaltung wird unmittelbar
an die Akademie für Ärztliche Fortbildung zur
Anerkennung als AiP-Veranstaltung weitergeleitet.
Sofern es sich bei der Veranstaltung um eine überregionale
Fortbildung handelt, für die die Landesärztekammer
zuständig ist, erfolgt eine direkte Weiterleitung an
den Akkreditierungsausschuss auf Landesebene.
Eine Anmeldung kann auch durch Ausfüllen des Antragsformulares
direkt auf der Homepage der Bezirksärztekammer Trier
erfolgen.
- Für die anerkannte Fortbildungsveranstaltung
müssen Sie eine Teilnehmerliste führen, die im
Anschluss an die Veranstaltung an die Bezirksärztekammer
weitergegeben wird.
Die Anwesenheitsliste ist die Erfassungsgrundlage für
die anerkannten Fortbildungspunkte der Ärztinnen und
Ärzte.
Über die Bezirksärztekammer kann eine Teilnehmerliste
erstellt werden.
- Den Teilnehmern der Fortbildungsveranstaltung
ist eine Teilnahmebescheinigung auszuhändigen, aus
der die Anerkennung der Veranstaltung nebst Punktzahlen
und AiP-Anerkennung hervorgehen muss.
Die Bezirksärztekammer kann die Teilnahmebescheinigungen
erstellen.
Was unternimmt die Bezirksärztekammer
?
- Entgegennahme des Antrages zur
Beurteilung der Fortbildungsveranstaltung und Weiterleitung
an die zuständigen Ausschüsse.
- Mitteilung der Fortbildungspunkte
und der AiP-Anerkennung an den Veranstalter
Die für die Fortbildungsveranstaltung ermittelten Punkte
werden Ihnen unmittelbar nach der Beurteilung mitgeteilt.
Die Akademie informiert kurzfristig die zuständige
Ärztekammer, ob die Fortbildungsveranstaltung als AiP-Veranstaltung
anerkannt wird. Soweit eine Information zur AiP-Anerkennung
nicht rechtzeitig vorliegt, wird diese nachgereicht.
- Die
Fortbildungsveranstaltung wird auf der Homepage der
Bezirksärztekammer Trier eingestellt.
- Die Fortbildungsveranstaltung
nebst Punktzahl wird an die Akademie für Ärztliche
Fortbildung weitergeleitet.
Die Akademie übernimmt die Veranstaltung in den Fortbildungskatalog
auf ihrer
Homepage .
Die Fortbildungsveranstaltung wird von der Akademie zur
Veröffentlichung an das Ärzteblatt Rheinland-Pfalz
weitergegeben.
Hierzu ist allerdings notwendig, dass für die Drucklegung
die Angaben 2 Monate vor dem Erscheinen des Ärzteblattes
vorliegen müssen.
- Für den Veranstalter
können wir die Teilnehmerliste als auch die Teilnahmebescheinigungen
erstellen und diese rechtzeitig vor der Veranstaltung zusenden.
Anerkennung der Fortbildungsveranstaltungen
Fortbildungsveranstaltungen werden
anerkannt, wenn sie
- dem aktuellen medizinischen Kenntnisstand entsprechen und
- medizinisch fachliche Themen kritisch vermitteln
Folgende Bewertungskriterien werden
herangezogen:
1 Punkt für 1 Std. (mind. 45 Minuten),
2 Punkte für 2 Std. (mind. 90 Minuten),
3 Punkte für eine halbtägige und
5 Punkte für eine ganztägige Fortbildung.
Ein Zusatzpunkt für die Fortbildungsveranstaltung
wird vergeben bei Durchführung in
- Seminarform oder
- anerkannten Qualitätszirkeln oder mit
- abschliessender Evaluation, durch Kolloquium oder schriftlicher
Lernerfolgskontrolle
Das Selbststudium wird mit einheitlich
10 Punkten/Jahr angerechnet.
Fragen?
Gerne helfen wir Ihnen weiter.
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