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Bezirksärztekammer Trier
Aktuelles Kammer Ärzte Weiterbildung Fortbildung ArzthelferInnen / MFA
Fortbildung
 

Wie funktioniert die Fortbildungszertifizierung ?

  1. Der Veranstalter stellt einen Antrag zur Anerkennung der Fortbildungsveranstaltung bei der Bezirksärztekammer, in deren Bereich die Fortbildung stattfindet.

  2. Diese teilt nach Prüfung die auf der Grundlage der Fortbildungsrichtlinien der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz zu erteilenden Fortbildungspunkte mit.

  3. Der Veranstalter nimmt die Punkte in sein Programm auf, führt eine Anwesenheitsliste und händigt Teilnahmebescheinigungen aus.

  4. Die Ärztin/der Arzt erhält von ihrer/seiner Bezirksärztekammer ein Fortbildungszertifikat, wenn in minimal 3 Jahren 120 Fortbildungspunkte bzw. im Laufe von maximal 5 Jahren 200 Fortbildungspunkte erworben und nachgewiesen wurden.

Was muss ich tun, um eine Fortbildungsveranstaltung anerkannt zu bekommen ?

  • Sie müssen einen Antrag auf Akkreditierung (Beurteilung) für ihre Fortbildungsveranstaltung bei der Kammer stellen, in deren Bereich die Veranstaltung stattfindet.

    Dieser ist Grundlage für den Akkreditierungsausschuss der Kammer, um die Anzahl der Fortbildungspunkte festzulegen.

    Die gemeldete Fortbildungsveranstaltung wird unmittelbar an die Akademie für Ärztliche Fortbildung zur Anerkennung als AiP-Veranstaltung weitergeleitet.

    Sofern es sich bei der Veranstaltung um eine überregionale Fortbildung handelt, für die die Landesärztekammer zuständig ist, erfolgt eine direkte Weiterleitung an den Akkreditierungsausschuss auf Landesebene.

    Eine Anmeldung kann auch durch Ausfüllen des Antragsformulares direkt auf der Homepage der Bezirksärztekammer Trier erfolgen.

  • Für die anerkannte Fortbildungsveranstaltung müssen Sie eine Teilnehmerliste führen, die im Anschluss an die Veranstaltung an die Bezirksärztekammer weitergegeben wird.

    Die Anwesenheitsliste ist die Erfassungsgrundlage für die anerkannten Fortbildungspunkte der Ärztinnen und Ärzte.

    Über die Bezirksärztekammer kann eine Teilnehmerliste erstellt werden.

  • Den Teilnehmern der Fortbildungsveranstaltung ist eine Teilnahmebescheinigung auszuhändigen, aus der die Anerkennung der Veranstaltung nebst Punktzahlen und AiP-Anerkennung hervorgehen muss.

    Die Bezirksärztekammer kann die Teilnahmebescheinigungen erstellen.

Was unternimmt die Bezirksärztekammer ?

  • Entgegennahme des Antrages zur Beurteilung der Fortbildungsveranstaltung und Weiterleitung an die zuständigen Ausschüsse.

  • Mitteilung der Fortbildungspunkte und der AiP-Anerkennung an den Veranstalter

    Die für die Fortbildungsveranstaltung ermittelten Punkte werden Ihnen unmittelbar nach der Beurteilung mitgeteilt.

    Die Akademie informiert kurzfristig die zuständige Ärztekammer, ob die Fortbildungsveranstaltung als AiP-Veranstaltung anerkannt wird. Soweit eine Information zur AiP-Anerkennung nicht rechtzeitig vorliegt, wird diese nachgereicht.

  • Die Fortbildungsveranstaltung wird auf der Homepage der Bezirksärztekammer Trier eingestellt.

  • Die Fortbildungsveranstaltung nebst Punktzahl wird an die Akademie für Ärztliche Fortbildung weitergeleitet.

    Die Akademie übernimmt die Veranstaltung in den Fortbildungskatalog auf ihrer Homepage .

    Die Fortbildungsveranstaltung wird von der Akademie zur Veröffentlichung an das Ärzteblatt Rheinland-Pfalz weitergegeben.

    Hierzu ist allerdings notwendig, dass für die Drucklegung die Angaben 2 Monate vor dem Erscheinen des Ärzteblattes vorliegen müssen.

  • Für den Veranstalter können wir die Teilnehmerliste als auch die Teilnahmebescheinigungen erstellen und diese rechtzeitig vor der Veranstaltung zusenden.

Anerkennung der Fortbildungsveranstaltungen

Fortbildungsveranstaltungen werden anerkannt, wenn sie

- dem aktuellen medizinischen Kenntnisstand entsprechen und

- medizinisch fachliche Themen kritisch vermitteln

Folgende Bewertungskriterien werden herangezogen:

1 Punkt für 1 Std. (mind. 45 Minuten),
2 Punkte für 2 Std. (mind. 90 Minuten),
3 Punkte für eine halbtägige und
5 Punkte für eine ganztägige Fortbildung.

Ein Zusatzpunkt für die Fortbildungsveranstaltung wird vergeben bei Durchführung in

- Seminarform oder
- anerkannten Qualitätszirkeln oder mit
- abschliessender Evaluation, durch Kolloquium oder schriftlicher Lernerfolgskontrolle

Das Selbststudium wird mit einheitlich 10 Punkten/Jahr angerechnet.

Fragen? Gerne helfen wir Ihnen weiter.

 
   
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