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Bezirksärztekammer Trier
Aktuelles Kammer Ärzte Weiterbildung Fortbildung ArzthelferInnen / MFA
Elektronischer Heilberufeausweis
Allgemeines

Nach § 291a Abs. 5 SGB V fordert der Gesetzgeber, dass die elektronische Gesundheitskarte nur in Verbindung mit einem elektronischen Heilberufsausweis oder einem entsprechenden Berufsausweis genutzt werden kann. Der elektronische Heilberufsausweis soll nach Willen des Gesetzgebers ausgestattet sein mit einer qualifizierten Signatur und die Möglichkeit zur sicheren Authentifizierung bieten. Er dient weiter als Sichtausweis mit einem Foto des Arztes.
Die Ärztekammern haben beschlossen, ihre Mitglieder auf der Basis einer gemeinsamen einheitlichen Infrastruktur mit Arztausweisen auszustatten.

§ 291a SGB V

IT-Kompakt der Bundesärztekammer zum elektronischen Arztausweis

 

 

Antragsverfahren

Derzeit wird der neue Arztausweis sowie das reibungslose Ausgabeverfahren in Testregionen erprobt. In RLP sind Tests in der Region Trier geplant. Die flächendeckende Einführung des elektronischen Arztausweises beginnt nach erfolgreichem Abschluss der Testphase.

Erst wenn die Mitglieder von der Bezirksärztekammer Trier eine schriftliche Mitteilung zur Beantragung eines elektronischen Arztausweises erhalten haben, kann die einzelne Ärztin / der einzelne Arzt seinen elektronischen Arztausweis beantragen. Die Mitteilung enthält ein individuelles Passwort (Geheimnis), mit dem der persönliche Antrag freigeschaltet werden kann.

Unabhängig von der schriftlichen Mitteilung mit persönlichem Passwort, können die Leistungen der verschiedenen Zertifizierungsdiensteanbieter (ZDA) verglichen sowie Musteranträge ausgefüllt und ausdruckt werden.

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen wählt die Ärztin/der Arzt selbst den ZDA aus, der das Zertifikat für die digitale Unterschrift (qualifiziertes Signaturzertifikat) für den Arztausweis zur Verfügung stellt und die Zertifikate auch auf Servern jederzeit abrufbar hält. Der gewählte ZDA produziert nach Freigabe und Beauftragung durch die Bezirksärztekammer den elektronischen Arztausweis.

Hinweis

Für die erfolgreiche Beantragung des elektronischen Arztausweises ist die exakte Übereinstimmung der Meldedaten der Bezirksärztekammer mit denen auf Ihrem Personalausweis / Reisepass (oder einer aktuellen Meldebescheinigung der Meldebehörde) notwendig. Deshalb sollten Sie, bevor Sie den Antrag stellen, prüfen, ob die von Ihnen an die Kammer gemeldeten Daten mit denen in Ihrem Personalausweis übereinstimmen oder Differenzen aufweisen (z.B. Fröhlicherstr. statt Fröhlicher Straße). Bei möglichen Unstimmigkeiten sollten Sie Kontakt mit der Geschäftsstelle der Bezirksärztekammer Trier aufnehmen.

 

 
   
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