Dokumentation der Weiterbildung
§ 8 der Weiterbildungsordnung (WBO) verpflichtet die Weiterbildungsassistenten zur Dokumentation. Hierfür stehen Logbücher für alle Gebiete und Zusatzbezeichungen bereit, die über die homepage der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz (sh. folgenden Link) herunter geladen werden können. Hierzu gehört auch die Dokumentation eines jährlich zu führenden Gesprächs zwischen Weiterbilder und Assistent.
Logbücher Weiterbildung
Seitens der Bezirksärztekammer Trier wurde festgelegt, dass diese auf jeden Fall seit dem 01.01.2009 nachzuweisen sind, wenn der Abschluss der Weiterbildung auf der Grundlage der WBO 2006 erfolgt. |